In einer Dienstvereinbarung regeln Vorstand und Personalrat mitbestimmungspflichtige Sachverhalte global, d. h. nicht von Fall zu Fall, sondern ein für alle Mal. Solche Dienstvereinbarungen werden automatisch Bestandteil der Arbeitsvertrags-Bedingungen aller Beschäftigten, sie binden also nicht nur den Vorstand und den Personalrat, sondern sie binden jede Kollegin und jeden Kollegen. Deshalb sollte man Dienstvereinbarungen kennen.
Es gibt eine Reihe von Dienstvereinbarungen, die nur für die Angestellten der Verwaltung gelten, andere gelten nur für die Beschäftigten im Bereitschaftsdienst. Diese sind im jeweiligen Mitarbeiter-Informations-Portal (MIP) zu finden.
