Tarif

Für die Beschäftigten der KVSH gelten – ja nach Vertrag und Einsatzort – unterschiedliche Tarife bzw. Vergütungsregelungen. Die Beschäftigten in der Verwaltung und in der Leitstelle 116 117 werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vergütet, und zwar in einer leicht abgewandelten Version.

Ersthelferinnen und Teilzeitkräfte (oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze) in den Anlaufpraxen, die schon seit langer Zeit in der KVSH beschäftigt sind, werden nach dem Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte bezahlt, die anderen Kolleginnen in den Anlaufpraxen nach einer KV-internen Vergütungsregelung.

Der Personalrat hat sich seit Jahren dafür eingesetzt, dass alle Beschäftigten nach der gleichen Vergütungsregelung honoriert werden. Nachdem schon die Leitstelle 116 117 in den TV-L übergeleitet wurde, in einer leicht abgewandelten Version, hat man jetzt auch allen Beschäftigten aus den Anlaufpraxen ein Angebot zur Überleitung in den TV-L, ebenfalls in einer leicht abgewandelten Version, angeboten. Die Überleitung ist seit dem 01. April 2024 möglich und kann immer zum Monatsersten angenommen werden.

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TV-L

Manteltarifvertrag MFA

Gehaltstarifvertrag MFA

Vergütungsregelung KVSH (im geschützten Bereich)