Was macht ein Personalrat?

Der Personalrat ist die Interessenvertretung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Er ist somit mit einem Betriebsrat in einem nichtöffentlichen Unternehmen vergleichbar.

Der Personalrat wird alle vier Jahre von den Beschäftigten gewählt.

Der Personalrat bestimmt bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen dienstlichen Maßnahmen mit. Ohne seine Zustimmung kann die Dienststelle solche Maßnahmen nicht durchführen. Der Personalrat kann auch seinerseits solche Maßnahmen vorschlagen und damit den Arbeitgeber zu Verhandlungen hierüber bewegen. Das kann der oder die einzelne Beschäftigte nicht ohne Weiteres.

Wenn Sie also an Ihrem Arbeitsplatz etwas verändern möchten oder wenn Ihr Vorgesetzter etwas verändern möchte und Sie nicht, dann ist der Personalrat die richtige Adresse für Sie. Das gilt sowohl für einzelne Beschäftigte als auch für Gruppen von Ihnen – z.B. für ganze Abteilungen, Anlaufpraxen oder die gesamte Belegschaft.